Sebastian Striegel, LL.M.
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Berufsunfähigkeitsversicherung

Welchen Schutz gewährt die private Berufsunfähigkeitsversicherung?


Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gewährt Leistungen bei Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit. Sie dient den Versicherten dazu, die wirtschaftlichen Folgen nach Eintritt des Versicherungsfalles abzufangen. Die Versicherung hat somit existenzielle Bedeutung für die Versicherten.

 

Welche Leistungen umfasst die Berufsunfähigkeitsversicherung?

 

Je nach einzelvertraglicher Vereinbarung sind Rentenleistungen, Beitragsbefreiungen und verschiedene Sonderleistungen vereinbart.

 

Wann sollte der Leistungsfall dem Versicherer angezeigt werden?

 

Der Leistungsfall sollte dem Versicherer möglichst schnell angezeigt werden. Denn teilweise enthalten die Versicherungsverträge für den Fall einer verspäteten Meldung des Leistungsfalls Ausschlussklauseln, nach denen Leistungen erst mit dem Monat der Meldung erfolgen und vorab entstandene Ansprüche auf Leistungen entfallen. Auch kann die Leistungsprüfung erfahrungsgemäß lange Zeit in Anspruch nehmen, was auch der Komplexität und dem Umfang des zu prüfenden Versicherungsfalls geschuldet sein kann.

 

Was passiert nach Anzeige des Leistungsfalls?

 

Versicherer steigen dann in die sogenannte Leistungsprüfung ein.


Zur Prüfung ihrer Leistungspflicht schicken Versicherer den Versicherten einen Leistungsantrag zur Beantwortung zu. Dieses Antragsbogen ist umfangreich und enthält Fragen zur zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit, zum beruflichen Werdegang und zum medizinischen Sachverhalt. Zugleich holen sich die Versicherer sämtliche medizinischen Unterlagen und Informationen zum Leistungsfall ein.


Sollten diese Informationen für eine Leistungsentscheidung nicht ausreichen, haben Versicherer die Möglichkeit, berufskundliche und medizinische Gutachter zu beauftragen.


Doch was tun, wenn der Versicherer nicht leistet oder die Leistungsprüfung verzögert?


Spätestens dann ist eine spezialisierte und kompetente anwaltliche Unterstützung unumgänglich.  


Es gilt aber grundsätzlich, Fehler bereits vor der Antragstellung zu vermeiden. Ich berate und unterstütze Versicherte daher schon im Vorfeld zur Meldung des Versicherungsfalls. Gemeinsam mit den Versicherten sorge ich dafür, dem Versicherer die zur Leistungsprüfung und -entscheidung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Damit verhindern wir unnötige Zeitverzögerungen und Missverständnisse im Rahmen der sich anschließenden Leistungsprüfung.

 

Ich berate und vertrete Versicherte ferner während der gesamten Dauer der Leistungsprüfung und übernehme die anwaltliche Vertretung vor Gericht, sollte der Versicherer einen Leistungsanspruch zu Unrecht ablehnen.

 

Was ist das Nachprüfungsverfahren?


Bedingungsgemäß sind Versicherer berechtigt, nach erfolgtem Anerkenntnis ihre Leistungspflicht zu überprüfen. Stellt der Versicherer im Rahmen dieses sogenannten Nachprüfungsverfahrens fest, dass eine Leistungspflicht entfallen ist, kann er leistungsfrei werden. Hierzu hat der Versicherer allerdings auch formelle Voraussetzungen zu beachten. Genügt eine Einstellungsmitteilung des Versicherers diesen Anforderungen nicht, besteht eine Leistungspflicht des Versicherers fort.


Wie kann ich Sie im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens unterstützen?


Ich berate und vertrete Versicherte auch im Nachprüfungsverfahren. Dort gilt es im Detail zu überprüfen, ob eine Leistungspflicht des Versicherers fortbesteht bzw. ob eine Einstellungsmitteilung eines Versicherers den formellen Anforderungen genügt.

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