Sebastian Striegel, LL.M.
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Lebensversicherung

Wozu dient eine Lebenversicherung?


Die Lebensversicherung stellt einen privatrechtlichen Vertrag dar. Mit ihr verfolgt der Versicherungsnehmer in der Regel das Ziel, seine Hinterbliebenen abzusichern oder für das Alter vorzusorgen. Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer daher grundsätzlich verpflichtet, die versicherte Leistung – Rente oder Kapitalleistung – zu zahlen.

 

Doch was tun, wenn der Versicherer die Leistungsprüfung verzögert oder die vereinbarten Leistungen nicht auszahlt?

 

Spätestens dann ist eine spezialisierte und kompetente anwaltliche Unterstützung unumgänglich. Die Gründe für die Weigerung des Versicherers - erklärte Gestaltungsrechte, das Vorliegen von Ausschlüssen, fehlende Fälligkeit etc. - sind im Detail zu prüfen.

 

Wie kann ich Ihnen helfen?


Ich berate und vertrete Versicherte während der gesamten Dauer der Leistungsprüfung und übernehme die anwaltliche Vertretung vor Gericht, sollte der Versicherer den Leistungsanspruch zu Unrecht ablehnen. 


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