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Unfallversicherung

Welchen Schutz gewährt die private Unfallversicherung?


In der privaten Unfallversicherung verpflichtet sich der Versicherer, der versicherten Person nach einem Unfall die in der Versicherung vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Versicherung soll den Versicherten einen finanziellen Ausgleich verschaffen und so vor den nachteiligen Folgen nach einem erlittenen Unfall schützen.


Welche Leistungen umfasst die Unfallversicherung?

 

Die konkret vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Entscheidend sind die einzelvertraglichen Vereinbarungen. Neben einer Invaliditätsleistung können dies beispielsweise Übergangsleistungen, Unfalltagegeld, Krankenhaustage- und Genesungsgeld, Todesfallleistung sowie Heil- und Bergungskosten sein.

 

Was ist nach einem Unfall zu beachten?

 

Versicherte haben die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten zu erfüllen. Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den Versicherungsschutz im Ganzen zu beachten sind.

 

So ist bedingungsgemäß ein Arzt hinzuzuziehen, wenn ein Unfall voraussichtlich zu einer Leistung führt. Zugleich ist der Versicherer zu unterrichten.

 

Versicherte haben die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und an den Versicherer zurückzuschicken.

 

Zum Zwecke der Leistungsprüfung haben Versicherte ferner die Obliegenheit zur ärztlichen Untersuchung und zur Erteilung von Schweigepflichtenbindungserklärungen zu beachten.

 

Sind dabei Fristen zu beachten?

 

In der Unfallversicherung sind diverse Fristen zu beachten.


So sehen die Versicherungsbedingungen beispielsweise vor, dass die Hinzuziehung des Arztes und die Meldung des Unfalls an den Versicherer unverzüglich zu erfolgen haben. Ferner muss die Invalidität im Allgemeinen innerhalb eines Jahres eingetreten, innerhalb weiterer drei Monate festgestellt und auch geltend gemacht werden.


Die im Einzelfall zu beachtenden Fristen ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag. Sie können je nach einzelvertraglicher Vereinbarung variieren und unterschiedlich lang ausfallen.

 

Doch was tun, wenn der Versicherer nicht leistet, die vereinbarten Leistungen kürzt oder die Leistungsprüfung verzögert?

 

Spätestens dann ist eine spezialisierte und kompetente anwaltliche Unterstützung unumgänglich.


Allein angesichts des Wissensvorsprungs und der Überlegenheit der Versicherer ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung durch einen Spezialisten dringend zu empfehlen.


Wie kann ich Ihnen helfen?

 

Ich berate und vertrete Versicherte während der gesamten Dauer der Leistungsprüfung und übernehme die anwaltliche Vertretung vor Gericht, sollte der Versicherer den Leistungsanspruch zu Unrecht ablehnen.

 

Ferner berate und unterstütze ich bereits im Vorfeld zu Antragstellung. So lassen sich Fehler vermeiden, die im ungünstigsten Fall sogar zum Verlust des Leistungsanspruchs im Ganzen führen können.

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