Sebastian Striegel, LL.M.
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Tätigkeitsschwerpunkte

Sinn und Zweck einer Versicherung


Versicherungen dienen der privaten Vorsorge für den Notfall. Versicherte zahlen Beiträge, um im Versicherungsfall die versicherten Leistungen zu erhalten und gegen wirtschaftliche Risiken abgesichert zu sein.

 

Doch was tun, wenn der Versicherer die Leistungsprüfung verzögert oder Leistungen gar ablehnt?

 

Grundsätzlich hat der Versicherer mit der Anzeige des Versicherungsfalls das Recht zu prüfen, ob er zur Leistung verpflichtet ist. Die Leistungsprüfung beschränkt sich dabei auf die notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht. Unnötige, zögerliche oder nicht sachdienliche Erhebungen hat der Versicherer dabei jedoch zu unterlassen.

 

Verschleppt der Versicherer die Leistungsprüfung oder lehnt er Ansprüche auf Leistungen ab, ist eine qualifizierte anwaltliche Unterstützung unverzichtbar.

 

Allein angesichts des Wissensvorsprungs und der Überlegenheit der Versicherer ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung durch einen Spezialisten dringend zu empfehlen. Auch werden das (Versicherungs-) Recht und die dazugehörige Rechtsprechung immer komplexer und unterliegen einem andauernden Wandel.

 

Eine Spezialisierung ist daher unerlässlich. Nur so sind das Wissen und der erforderliche Überblick gewährleistet, die für eine qualifizierte Beratung und Vertretung notwendig sind.

 

Meine Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil

 

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im privaten (Personen-) Versicherungsrecht. Vorrangig beschäftige ich mich dort mit dem Recht der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung, der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Unfallversicherung und der Lebensversicherung.

 

Meine mehrjährige Tätigkeit bei einem Versicherer, meine Spezialisierung im Versicherungsrecht sowie ständige Fort- und Weiterbildungen bilden das Fundament für eine kompetente Beratung und erfolgreiche Vertretung.

 

Wann ist meine Mandatierung sinnvoll?

 

Um Fehler bereits von Anfang an zu vermeiden, berate ich Versicherte bereits vor der Stellung ihres Leistungsantrags beim Versicherer. Gemeinsam mit den Versicherten sorge ich dafür, dass der Versicherer die zur Leistungsprüfung notwendigen Informationen erhält. Unnötige Nachfragen und Zeitverzögerungen in der Leistungsprüfung werden dadurch verhindert.

 

Ich vertrete die Interessen von Versicherten dabei auch außergerichtlich gegen über Dritten. Zudem übernehme ich ihre Vertretung im Rechtsstreit vor Gericht.

 

Deutschlandweite Beratung und Vertretung

 

Obwohl der Sitz meiner Kanzlei in München ist, berate und vertrete ich Versicherte deutschlandweit. Mithilfe der modernen Technik lassen sich ein Austausch und eine Beratung einfach, schnell und ortsunabhängig umsetzen.

 

Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit der Video-Beratung.

Vorvertragliche Anzeigepflicht-verletzung

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Private Berufsunfähigkeits-versicherung

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Private Unfallversicherung

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Lebensversicherung

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