Sebastian Striegel, LL.M.
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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?


Versicherte haben bis zur Abgabe ihrer Vertragserklärung die ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Die Versicherer sollen durch diese sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht in die Lage versetzt werden, das zu versichernde Risiko umfassend und zutreffend einzuschätzen.

 

Überprüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht im Leistungsfall?


Nach erfolgtem Abschluss der Versicherung nutzen Versicherer die Leistungsprüfung, um die Einhaltung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu überprüfen. Versicherer prüfen dabei, ob Versicherte Risikofragen vor Abschluss der Versicherung zutreffend beantwortet hatten. Hierzu sind Versicherer grundsätzlich und innerhalb gewisser Fristen berechtigt.


Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigpflicht?


Bei Missachtung der Anzeigepflicht stehen einem Versicherer Gestaltungsrechte zu. Im Einzelnen sind dies das Recht zur Anfechtung, zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung.


Welche Möglichkeiten haben Versicherte?


Anfechtung, Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung hängen von einer Vielzahl von Voraussetzungen ab. Deren Vorliegen gilt es in jedem Einzelfall und im Detail zu überprüfen. Denn fehlt es an nur einer dieser Voraussetzungen, so ist das Gestaltungsrecht im Ganzen unwirksam und zu Unrecht erklärt.

 

Wie kann ich Ihnen helfen?


Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung von Versicherten zu allen Fragen rund um das Thema der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.


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