Nach erfolgtem Abschluss der Versicherung nutzen Versicherer die Leistungsprüfung, um die Einhaltung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu überprüfen. Versicherer prüfen dabei, ob Versicherte Risikofragen vor Abschluss der Versicherung zutreffend beantwortet hatten. Hierzu sind Versicherer grundsätzlich und innerhalb gewisser Fristen berechtigt.
Bei Missachtung der Anzeigepflicht stehen einem Versicherer Gestaltungsrechte zu. Im Einzelnen sind dies das Recht zur Anfechtung, zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung.
Anfechtung, Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung hängen von einer Vielzahl von Voraussetzungen ab. Deren Vorliegen gilt es in jedem Einzelfall und im Detail zu überprüfen. Denn fehlt es an nur einer dieser Voraussetzungen, so ist das Gestaltungsrecht im Ganzen unwirksam und zu Unrecht erklärt.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung von Versicherten zu allen Fragen rund um das Thema der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.
Sebastian Striegel, LL.M.
Rechtsanwalt
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